Der Entwurf des Zertifikats ist besonders einfach und gerade deshalb besonders sicher.
Es gibt ein Minimalzertifikat (Zertifikat 1), das am Handy gespeivchert wird oder auch auf
Papier gedruckt vorgelegt werden kann. Das Zertifikat 1 ist
DSGVO-konform aber nicht fälschungssicher.
Das zweite Zertifikat liegt auf einem Server der Gesundheitsbehörde und wird
nur bei Kontrolle (etwa durch Exekutivorgane) verwendet.
Die Sicherheit vor Hackerangriffen wird von der Behörde gewährleistet.
Auch das zweite (Kontroll-)Zertifikat enthält nur die unbedingt erforderlichen Daten
und entspricht daher den Anforderungen der DSGVO.
Zertifikat 1 für Eintritte mit QR-Code
Das Zertifikat 1 (links im Bild) enthält nur das Minimum an Daten,
nämlich jene, die beispielsweise dem Kellner beim Lokaleintritt gezeigt werden müssen.
Vor- und Zuname
Foto aus Reisepass oder Führerschein
WICHTIG !
Ablaufdatum des (aktuellen) Zertifikats
Tagescode zur Aktualitätsprüfung
QR-Code für Echtheitsprüfung
Die Eintrittskontrolle muss schnell möglich sein. Daher werden gültige Zertifikate auf
grünem Hintergrund, abgelaufene Zertifikate mit einem roten Hintergrund dargestellt.
Der übliche Vorgang ist, dass der Zertifikatinhaber schon vor dem Eintritt
(am selben Tag, an einem Standort mit sicherer Internetverbindung) die Zertifikat-App startet.
Die APP überprüft, ob das Gültigkeitsdatum überschritten ist
und ändert erforderlichenfalls die Hintergrundfarbe von grün auf rot.
Vor Ort ist keine Internetverbindung mehr notwendig.
Es genügt, das auf dem Mobiltelefon gespeicherte Zertifikat 1 mit dem QR-Code vorzuweisen.
Ist die Internetverbindung nicht geglückt,
wird anstelle von „aktuell“ das Datum der letzten Aktualisierung angezeigt.
Dieser Fall sollte gar nicht vorkommen, allenfalls nur dann, wenn erst
bei der Eintrittskontrolle die APP gestartet wird und beispielsweise
das WLAN vor Ort zu schwach ist.
Zertifikat 2 für Kontrollore mit Details
Das Zertifikat 2 (links im Bild Mausklick)
wird dann angezeigt, wenn der QR-Code mit einem Mobiltelefon eingescannt wird.
Da das Zertifikat nur über eine Verbindung mit dem Server abgerufen werden kann,
ist der Einsatz zeitaufwändig und scheitert unter Umständen aus technischen Gründen.
Für einen Exekutivbeamten verbleibt die Möglichkeit, die Prüfung
zeitversetzt (nach Sicherung der Personendaten) durchzuführen.
Eine zu befürchtende Strafverfolgung wegen Betrugs sollte in den
meisten Fällen präventiv wirken.
Geimpft / Genesen / Getestet
Der aktuelle Immunitätsstatus kann am Zertifikat2 auf folgende Art angezeigt werden:
(Es können auch mehrere Immunitätsereignisse auf einem Zertifikat angezeigt werden,
aber nur, wenn beide aktuell wirksam sind. Z.B. Impfung + PCR-Test)
▓ Geimpft ▓
(Erster und letzter Eintrag sind verpflichtend)
verwendeter Impfstoff
Datum der Impfung(en)
Eintrittsdatum des vollen Impfschutzes
Ablaufdatum des vollen Impfschutzes
(=ident mit dem Gültigkeitsdatum auf Zertifikat 1)
WICHTIG keine weitere Aktion notwendig
Das Gültigkeitsdatum kann auf Grund neuer wissenschaftlicher
Erkenntnisse oder politischer Entscheidungen von der Beörde
jederzeit geändert werden.
▓ Genesen ▓
Datum/Ergebnis erster positiver PCR-Test
Datum/Ergebnis erster negativer PCR-Test
Datum/Bestätigungsvermerk Antikörpertest
Ablaufdatum der vollen Immunität
(=ident mit dem Gültigkeitsdatum auf Zertifikat 1)
WICHTIG keine weitere Aktion notwendig
Das Gültigkeitsdatum kann auf Grund neuer wissenschaftlicher
Erkenntnisse oder politischer Entscheidungen von der Behörde
jederzeit geändert werden.
▓ Getestet ▓
Datum/Ergebnis negativer PCR-Test
Testmethode PCR/Antigen/Fabrikat
Datum/Bestätigungsvermerk der Behörde
Ablaufdatum
(=ident mit dem Gültigkeitsdatum auf Zertifikat 1)
▓ Ausnahmefall ▓
Personen, die aus medizinischen Gründen keine Impfung erhalten können,
sollen ab einer noch festzulegenden Durchimpfungsrate von
Testungen befreit werden. Analog auch Kinder, für die noch keine Impfungen
zugelassen sind.
Datum/Ergebnis Attest
Datum/Bestätigungsvermerk der Behörde
Ablaufdatum
(=ident mit dem Gültigkeitsdatum auf Zertifikat 1)
Befreiungsatteste können sinnvollerweise nur von speziell dafür
zugelassenen Kliniken ausgestellt werden.
(Allgemeinmediziner und Fachärzte zählen nicht dazu)
Anleitung CoronaStatusAPP
Wenn sich Ihr Corona-Status geändert hat (Impfung, Test etc.), erhalten Sie
von der Behörde eine Mail bzw. SMS.
Diese Mail können Sie ausdrucken und als Eintrittsdokument vorweisen.
Vor Ort muss dieses Papier erst gelesen werden, die
Eintrittskontrolle dauert daher länger als notwendig.
Das kann insbesondere bei größeren Veranstaltungen (Konzert, Fußballstadion,...)
hinderlich sein.
Benutzen Sie daher wenn möglich die „CoronaStatusAPP“
Diese APP können Sie von den üblichen Play-Stores auf Ihr Smartphone herunterladen.
Benutzen Sie für den Ersteinstieg den persönliche Zugangscode.
Dieser wurde mit der Mail-Verständigung mitgeschickt.
Der Zugangscode wird beim Ersteinstieg auf Ihrem Mobiltelefon automatisch
gespeichert und Sie benötigen ihn nicht mehr, außer
wenn Sie die APP auf einem zweiten Gerät installieren wollen.
Beim Ersteinstieg erhalten Sie Einblick in Ihre persönliche Website
mit Ihrem Coronastatus (genau in der Art, wie er für ein
Kontrollorgan sichtbar ist).
Achten Sie auf die Richtigkeit der Einträge und prüfen Sie auch, ob
das Passbild / Führerscheinfoto vorhanden ist.
Wenn kein Foto vorhanden ist, laden Sie unbedingt ein aktuelles
Porträtfoto (ähnlich dem für Reisepässe) hoch.
Die Kriterien sind nicht ganz so streng, sodass
Sie auch eigene Aufnahmen (Bildgröße, Formate sind vordefiniert)
verwenden können.
Laden Sie nur Gesichtsfotos nach den angegebenen Kriterien hoch.
Also keine Bilder auf denen das Gesicht nicht erkennbar ist und
im eigenen Interesse auch keine Spaßfotos. Sie können sonst beim
Eingang abgewiesen werden.
WICHTIG
Es ist sehr zu empfehlen vor dem Besuch einer Veranstaltung
die CoronaStatusAPP am gleichen Tag zu Hause, am Arbeitsplatz
oder an einem sonstigen Ort, wo Sie einen gesicherten
Internetzugang haben, zu starten.
Bei jedem Einstieg in die APP wird der aktuelle CoronaStatus von
Ihrer persönlichen Website auf das Mobiltelefon kopiert.
Es ist notwendig, dass beim Eintritt ein tagesaktueller
Status vorliegt. Die meisten Veranstalter erwarten von Ihren
Kunden, dass die Zertifikat-Seite bereits am Bildschirm
zu sehen ist, wenn die Eingangskontrolle passiert wird.
Alles andere würde zu Verzögerungen führen.
Jeder Veranstalter (und selbstverständlich auch die Exekutive)
kann jederzeit den QR-Code einscannen, um
den offiziellen CoronaStatus zu überprüfen.
ACHTUNG
Täuschungsversuche, beispielsweise mit abfotografierten alten
oder fremden Zertifikaten können als Betrugsversuch geahndet werden.
Anleitung CoronaStatusAPP für Veranstalter
Generell ist jeder Kunde verpflichtet, sich mit einem
Papierzertifikat oder einem aktuell heruntergeladenen
COVID-ZERTIFIKAT auszuweisen.
Das COVID-ZERTIFIKAT muss vom Veranstalter folgendermaßen überprüft werden:
Gültigkeitsdatum: nicht in der Vergangenheit
Häkchen bei „aktuell“
Gesichtsbild: Übereinstimmung mit der Person
QR-Code
Eine Detailprüfung mittels Scan des QR-Codes kann bei jedem Kunden
bereits beim Eintritt oder stichprobenartig (auch später)
vorgenommen werden.
Die Intensität der Kontrollen erfolgt nach der jeweils aktuellen Verordnung.