Finanzhilfe in der Coronakrise

Aktualität: erstellt Mitte März 2020, ergänzende Links im April 2020
Wie Gutscheine die Finanznöte der Wirt­schaft lindern können

Ausgangssituation:

Vor allem für KMU's ist die Corona­krise eine besondere Heraus­forderung.

Ziel:

Eine zusätzliche Maßnahme, die das Bundes­budget wenig belastet und den Unter­nehmen schnell zu Bar­geld verhilft, ist dringend not­wendig.

Weg:

Kunden sollen animiert werden, Gut­scheine zu kaufen und damit auch geschlos­senen Be­trieben zu Bar­geld verhelfen.

⏹ Die Idee

Viele Menschen nutzen „Lieblings­betriebe“ (Friseur, Gast­haus, Reise­büro ...) und möchten diese Unter­nehmen auch nach der Krise wieder vor­finden. Sie sind möglicher­weise be­reit, auch ein gewisses Risiko in Kauf zu nehmen und einen Gut­schein, der später eingelöst werden kann, zu erwerben.

Diese private Risiko­bereit­schaft ist wesent­lich: Es braucht kein kompliziertes Kredit­prüfungs­ver­fahren der Banken oder der Behörde.

Um möglichst viele Kunden zu ani­mieren, sich an der Gut­schein­aktion zu beteiligen, wird ein finan­zieller An­reiz geboten: Wer 100 Euro einzahlt, erhält vom Be­trieb einen Gut­schein, der beispiels­weise 110 Euro wert ist. Davon werden 5 Euro vom Bund zu­geschos­sen, 5 Euro trägt der Unter­nehmer selbst - sozusagen als Kredit­gebühr.

Im Gegensatz zu Crowdfunding werden nicht Startups finanziert, sondern dem Kunden wohlbekannte Unternehmungen.

⏹ Die Abwicklung

Notwendig ist lediglich die Zusammen­arbeit mit einem oder mehreren Kredit­insti­tuten / Kredit­karten­firmen. Interes­sierte Unter­nehmen errichten für Gutschein­Einzahlungen ein Sub­konto beim Kredit­insti­tut. Die Ein­zahlungen werden mittels einer ein­heitlichen Soft­ware mit einem Gutschein­code versehen. Der Kunde kann den Gut­schein mit Code und Identitäts­überprüfung jederzeit einlösen. (Es gibt solche Soft­warelösungen beispiels­weise im Ver­anstaltungs­wesen: Kredit­karte + Aus­weis auf den Namen der Kredit­karte / Debit­karte.)

⏹ Einschränkung

Der Bundes­zuschuss wird nur kleinen Betrieben (im Detail noch zu definieren) gewährt. Große Betriebe (z.B. Möbel­häuser) müssen die Kosten allein tragen oder in bestehende Rabatt­aktionen einrechnen.

⏹ Sonderbenefit

Gutscheine dieser Aktion sind nur im ersten Jahr nach Corona zum vollen Preis gültig, im Beispiel also 110 Euro. Im zweiten Jahr hat der Gut­schein exakt den Wert, der dafür bezahlt wurde (im Beispiel 100 Euro). Vari­ante: In den Folge­jahren verliert der Gut­schein jährlich 10% an Wert. Damit wird eine rasche Ab­wicklung unter konjunktur­fördernden, Arbeits­plätze sichern­den Bedin­gungen für die Folge­periode gewähr­leistet.

⏹ Fortsetzung (Post-Corona)

Nach der Krise kann das System (allerdings ohne Bundes­zuschuss) weiter gelten. Eine Bar­ablöse des Gut­scheins wird imple­mentiert, damit die Kunden auch größere Be­träge inves­tieren können. Anstelle der bisherigen Wert­reduktion können Betriebe auch eine Wert­steigerung oder die Aus­zahlung eines Gewinn­anteils (ähnlich wie eine Dividende) versprechen.

Die Post-Corona Regeln:
  • Der Unter­nehmer legt die Anzahl der ausge­gebenen Gut­scheine ent­sprechend seinem Kapi­tal­bedarf fest.
  • Versprochene Wert­stei­gerungen sind un­verbind­lich.
  • Der Kunde kann Geld abseits der üblichen Ein­lagen­siche­rung an­le­gen.
  • Der Kunde hat keiner­lei Ein­fluß auf die Geschäfts­poli­tik.
  • Das Risiko ist groß, aller­dings aus­schließlich abhängig vom Ver­trauen des Kunden in das Unter­nehmen.
Für die Kunden ist es dann ein Modell der Kapital­veran­lagung (risiko­reiches, aber ertrag­reicheres Gegenmodell zum Sparbuch). Für die Klein­betriebe, die keine Chance auf einen Börsen­gang haben, eine Möglichkeit der Eigen­kapital­beschaffung.

Die Erzählung:
Gemeinsam schaffen wir das:
Kunden und Wirtschaft helfen einander gegenseitig.
Neben der Corona-Kurzarbeit errichtet Österreich eine zweite, einzigartige Corona-Initiative.


▓ Zukunft nach Corona: ▓










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