Ziel: Wärmedämmung auch bei Altbauten realisieren
Forschungsbedarf
Um auch bei bestehenden Gebäuden Wärmeverluste zu minimieren, ist
eine wesentliche Voraussetzung eine drastische Reduzierung der
Kosten der Wärmedämmung.
Dies lässt sich nur mit neuen Werkstoffen realisieren.
Es ergibt sich die Notwendigkeit, Materialforschung gezielt zu fördern.
Die Eigenschaften des erst zu entwickelnden Werkstoffs:
Alle Dämmwirkungen in einem Material vereint
Möglichkeit der Aufbringung an der Außenwand in nur einem Arbeitsgang
Minimierung der Vorbearbeitung von Oberflächen
Minimierung der Nachbearbeitung: Einfärbung des Werkstoffs
in der gewünschten Farbe schon bei der Produktion
Aushärtung steuerbar
Automatisierte Aufbringung.
Viele technologische Entwicklungen, die heute üblich sind,
wären noch vor wenigen Jahren als utopisch angesehen worden.
Daher sollte an einem durchaus utopischen Werkstoff geforscht werden
(Prämienmodell, um Förderkosten zu minimieren)
Landesförderprogramme
Fördermaßnahmen der Länder greifen nur bedingt, weil
zu wenig Mittel bereitgestellt werden
vorwiegend Einfamilienhäuser und Neubauten gefördert werden.
Fördermodell Mietrecht neu
Erforderlich ist ein gänzlich neues Element z.B. beim Mietrecht.
Bei Einfamilienhäusern ist eine Förderung der Wärmedämmung relativ einfach.
Wichtig und wirklich effektiv wäre ein Wärmedämmungs-Investitionsschub
im Wohnbau bei bereits bestehenden Mietobjekten.
Anmerkung: Dieses Förderungsprogramm wurde erst 2023 geschaffen.
Es ist ein (halber) Schritt in die richtige Richtung, nämlich konzen­triert auf Einfamilienhäuser.
Für Wohnobjekte (z.B. besonders Altbauten) eignet sich dieses Förderungspaket kaum,
und zwar weil der Hauseigentümer kein Interesse hat, dass der Mieter sich Heizkosten erspart.
Anknüpfungspunkt soll die (leider bisher versäumte) Inflationsanpassung der Richtwert-Mieten sein.
Die Valorisierung für Mietobjekte sollte 2-3x ausgesetzt werden, wenn das Mietobjekt
genormten Wärmedämmungskriterien nicht entspricht.
Siehe auch Aussetzung der
.
Analog zu den vom Mietengesetz erfassten Wohnungen sollte ein ähnlicher
rechtlicher Rahmen für alle Wohnungen,
nämlich auch solche die frei finanziert
und jüngeren Datum sind, geschaffen werden.
Eine Definition der Normen und der Bedingungen (an dessen Ende eine Win-Win Situation steht) wäre vorrangig
zu erstellen.
Ein Rechenbeispiel über mehrere Jahre soll gegebenenfalls eine Anpassung
bei Nachlassen der Wirksamkeit ermöglichen.
Auf diese Weise werden - ohne das Budget von Gebietskörperschaften zu belasten -
Anreize zur Wärmedämmung geschaffen.
Wärmedämmungsinvestitionen würden sowohl für die Wirtschaft,
als auch für den Arbeitsmarkt wirksam sein.
Auch andere umweltrelevante Investitionen in bestehende Wohngebäude
wären theoretisch ebenfalls nach diesem Modell förderbar.
Dies trifft aber nicht auf die Geothermie zu. Geothermieinvestitionen
in Gründerzeitvierteln betreffen mehrere Objekte mit teils
unterschiedlichen Eigentümern.
Hingegen könnten PV-Anlagen durchaus in das „Fördermodell
Mietrecht“ einbezogen werden.
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